Abbestellungsversicherung
Wenn Sie einen Ferienaufenthalt bei uns buchen, haben Sie die möglichkeit eine Abbestellungsversicherung im Reisepreis zu buchen. Hoffentlich müssen Sie diese nicht in Anspruch nehmen, aber es ist ja immer gut, Sicherheit zu haben – Die Preis ist 2% ab Buchungspreis.
Die Abbestellungsversicherung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Europäischen Reiseversicherung. Wenn Sie an der Reise verhindert sind, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf – und senden Sie uns Dokumentationsmaterial hierüber – dann regeln wir die restliche Papierarbeit für Sie. Ferien sollen ja bequem sein…
Dies sind die Regeln für die Abbestellungsversicherung:
1.1. Was deckt die Versicherung?
Die Versicherung deckt den Teil des Reisepreises – exklusive der Versicherungsprämie -, den wir bei einer Abbestellung der Reise nicht erstatten, wenn die Teilnahme des Versicherten unmöglich wird oder im wesentlichen Grad erschwert wird;
1.1.1. als Folge, dass der Versicherte oder dessen Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Enkelkinder, Geschwister, Großeltern, Schwägerinnen, Schwager oder Reisebegleiter versterben oder von einen akuten Krankheit oder ernsthaften Verletzung betroffen sind, die Krankenhauseinweisung, ärztlich verordnete Bettruhe oder gleichgestellte Verordnungen erfordern;
1.1.2 weil unmittelbar vor der Abreise ein wesentlicher Schaden wegen Brand oder Einbruch in der privaten Wohnung des Versicherten entstanden ist, oder Brand, Einbruch oder unrechtmäßige Arbeitsniederlegung im eigenen Unternehmen des Versicherten.
1.2. Besondere Bedingungen
Es ist eine wesentliche Bedingung für die Versicherungsdeckung, dass wir als Reisebüro den Beweis für den Versicherungsschaden erhalten, z.B. ein ärztliches Attest, Todesurkunde oder Polizeiprotokoll
1.3. Versicherungsperiode
Die Versicherung deckt die Zeit vom Buchungsdatum bis zur spätesten Eincheck-Zeit für die geplante Abreise nach Bornholm(z. B. Fährabfahrt), die auf der Reiseteilnahmebestätigung oder Ähnlichem vermerkt ist.
Definition „ akute Erkrankung“
Unter einer akuten deckungberechtigten Erkrankung wird eine neuentstandene Erkrankung oder begründeter Verdacht auf eine neuentstandene ernsthafte Erkrankung oder eine unerwartete Verschlechterung bei einer bestehenden oder chronischen Krankheit verstanden.
Definition „Reisebegleiter“
Unter Reisebegleiter sind die Personen zu verstehen, die geplant an der Reise teilnehmen sollen.
Wie gehen Sie bei einer Abbestellung vor?
Möchten Sie Ihre Reise abbestellen, bitten wir Sie, schnellstmöglich Kontakt zu uns aufzunehmen, gerne telefonisch unter (+45) 56 95 85 66. Die Abbestellung muss spätestens bis zum Eincheckzeitpunkt für die geplante Abreise nach Bornholm (z. B. zur Fährabfahrt nach Bornholm) erfolgen. Bitte geben Sie die Rechnungsnummer an.
Danach müssen Sie folgendes Dokumentationsmaterial an uns senden:
Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, können Sie uns gerne jederzeit anrufen : (+45) 56 95 85 66 Oder mailen sie an info@teambornholm.dk
Wir haben bisher noch nicht erlebt, dass wir die Auszahlung der Erstattung in Übereinstimmung mit den Wünschen eine Kunden abweisen mussten. Sollten dennoch Probleme damit entstehen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Einspruchstelle für Versicherung – Ankenævnet for Forsikring- Anker Heegaards Gade 2, DK 1572 København V, Tel. (+45) 33 15 89 00 (zw. 10.00 und 13.00 Uhr) zu wenden.